Versicherungsrecht

Mit Zustandekommen eines Versicherungsvertrages entstehen Rechte und Pflichten für beide Parteien: sowohl für den Versicherungsnehmer, wie auch für den Versicherungsgeber, „die Versicherung“. Jeder hat sich an seine eigene Verpflichtung zu halten; hält sich der Versicherungsnehmer daran und zahlt regelmäßig seine Prämien, kann er erwarten, dass die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls ihre Verpflichtung durch Übernahme Ihres Risikos erfüllt.

Dies gilt sowohl bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Gebäudeversicherung oder Feuerversicherung etc.. Leider wird diese Erwartung in vielen Fällen nicht erfüllt. weiter lesen....

Interesse geweckt?

Versicherungsrecht

Mit einer Versicherung möchte man sich absichern und hofft im Schadensfall auf die Hilfe des Versicherungsunternehmens. Wir möchten unseren Mandanten die Hilfe geben, die sie verdienen. Als Ansprechpartner im Versicherungsrecht in Hainburg bieten wir Versicherungsnehmern eine kompetente Beratung. Fair - gut - kompetent! Wir helfen mit Leidenschaft.

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