Versicherungsrecht für Hainburg
Alles beginnt mit dem Versicherungsantrag
Der Wunsch ist Vater des Gedankens: man will eine Versicherung und informiert sich über die zu zahlenden Beiträge. Die Vorabinformation erfolgt heute meist über das Internet; schließlich wird ein Gesprächstermin mit dem Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler vereinbart. Dieser zeigt auf, wie günstig der zu leistende Beitrag ist und es wird eine maximale Leistung der zukünftigen Versicherung versprochen. Nach der Entscheidung für ein bestimmtes Produkt wird dann der Versicherungsantrag ausgefüllt und mit Ihm noch zahlreiche Fragebögen. Es scheint zunächst alles ganz simpel. Der Interessent will den Versicherungsvertrag abschließen, um die versprochenen Leistungen im Versicherungsfall zu erhalten. Meist nimmt die Versicherung den Antrag an und sendet Police mit Anlagen zurück. Jetzt erfüllt der Versicherungsnehmer seine Pflicht und zahlt die fälligen Prämien an die Versicherung. So weit, so gut.
Doch wenn das versicherte Ereignis eintritt, wird die Versicherung häufig zum Gegner des Versicherungsnehmers: Die Versicherung verweigert die Zahlung. Vielen Versicherten erscheint es jetzt, als würden sie nur den Pflichten nachkommen, während sich die versprochenen Leistungen und vereinbarten Rechte in Luft auflösen. Versicherungen führen als Begründung der Verwirkung von Leistungen häufig eine Verletzung der Obliegenheitspflicht auf. Dies gilt sowohl bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Gebäudeversicherung oder Feuerversicherung.
Was ist eine Obliegenheit?
Als Obliegenheit wird im Schuldverhältnis eine Pflicht minderen Grades bezeichnet. Bei den vertraglichen Obliegenheiten ist zu unterscheiden zwischen Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind und solchen, die nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles zu erfüllen sind. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Im Gegensatz zur Hauptpflicht kann sie vom Gläubiger –der Versicherung- nicht eingeklagt werden und sie führt auch bei einer Verletzung zu keinem Schadensersatz. Der Versicherungsnehmer muss allerdings bei einer Verletzung Nachteile dergestalt hinnehmen, dass er bestehende eigene Rechte verliert oder nicht mehr geltend machen kann. Im Privaten Versicherungsrecht bestehen überwiegend vertragliche Obliegenheiten wie Fristen zur Anzeige von Versicherungsfällen und der Mitteilung versicherungsrelevanter Daten im Gesundheitsfragebogen oder z.B. Antwort auf Fragen, wo und wie das versicherte Objekt verwahrt wird. Antwortet der Versicherungsnehmer nicht wahrheitsgemäß (=Obliegenheitsverletzung) kann der Versicherer seine Eintrittspflicht verweigern.
Doch nicht jede vermeintliche Obliegenheitsverletzung führt zum Wegfall der Versicherungsleistung, auch wenn Versicherungen dies gerne behaupten. Die Feststellungen der Versicherung sollten von versierten Fachkräften überprüft werden. So hat z.B. der Bundesgerichtshof mit seiner Relevanzrechtsprechung entschieden, dass der gerügte Mangel unter bestimmten Voraussetzungen geheilt werden kann.
Ihr gutes Recht!
Wir möchten unseren Mandanten ein positives Gefühl zurückgeben und als Ansprechpartner im Versicherungsrecht für Hainburg die Steine von den Schultern nehmen. Für uns ist eine kompetente und faire Beratung von hohem Stellenwert. Wir bieten einen hohen Fachstandard und langjährige Prozesserfahrung. Unser Konzept umfasst eine zielführende Fallbearbeitung und realistische Bewertung der Risiken und Erfolgschancen unserer Mandanten. Mit der spezialisierten anwaltlichen Hilfe von uns schaffen unsere Mandanten Waffengleichheit gegenüber der ihnen fachlich überlegenden Versicherung. Als Experte im Versicherungsrecht für Haunburg möchten wir unseren Mandanten vor Ort helfen.